Die Arbeitnehmerüberlassung betrifft viele Bereiche

In vielen Bereichen und Berufszweigen findet eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung statt. Häufig wird hierbei eine Vermittlung in Handwerksberufe oder Helfertätigkeiten vermutet. Diese Annahme ist jedoch nur bedingt richtig. Auch gut ausgebildete Akademiker können über diesen Weg erfolgreich vermittelt werden. Wenn es um die Vermittlung von Arbeitnehmern geht, wird sehr häufig auch von Leiharbeit oder Zeitarbeit gesprochen. Der Begriff Zeitarbeit beschreibt die eigentliche Situation recht präzise, denn die Arbeitnehmer werden nur für einen begrenzten Zeitraum einer fremden Firma überlassen. Möchte man dauerhaft in der Fremdfirma beschäftigt werden, muss das Vertragsverhältnis in einen normalen Arbeitsvertrag umgewandelt werden. Neuer Arbeitgeber ist fortan die bisherige Fremdfirma des Leiharbeiters und nicht mehr die vermittelnde Firma.

Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt strengen Auflagen. Jede Firma, die einen Arbeitnehmer an eine fremde Firma überlassen bzw. ausleihen möchte, muss hierfür auch die Erlaubnis besitzen. Findet eine unerlaubte Überlassung von Arbeitnehmern statt, muss mit deutlichen Konsequenzen im rechtlichen Bereich gerechnet werden.

Wie funktioniert das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung? Im Prinzip ganz einfach! Ein Arbeitnehmer ist auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und wird allein nicht fündig. Aus diesem Grund wendet er sich vertrauensvoll an eine Leiharbeits- bzw. Zeitarbeitsfirma. Diese Firma versucht ihn nun erfolgreich in ein neues Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Ist ein neuer Arbeitsplatz gefunden, wird ein Vertrag zwischen der Leiharbeitsfirma und dem Leiharbeiter geschlossen. Dieser Vertrag zeichnet sich in der Regel durch eine Befristung von etwa einem Jahr aus. Eventuell ist der Vertrag auch auf etwas längere Zeit angelegt. Die jeweils gesetzlichen Bestimmungen der Befristung sind hierbei unbedingt einzuhalten und können sich von Jahr zu Jahr ändern.  

Leiharbeiter haben nach erfolgreicher Vermittlung demnach keinen Vertrag mit der Firma bei der die Arbeit erbracht werden soll. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Ansprüche ist immer die Leiharbeitsfirma der Ansprechpartner. Dieser Sachverhalt bringt vor allem für die Firma, in der ein Leiharbeiter beschäftigt ist klare Vorteile. Wird der Leiharbeiter beispielsweise längere Zeit krank, trägt immer die vermittelnde Firma die Kosten und nicht die Firma bei der die Arbeit erbracht wird! Sämtliche Kosten bezüglich der sozialen Sicherung entfallen für die Fremdfirma somit vollständig.

Ein Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma bedeutet für den Arbeitnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Oftmals wird hier auch sehr viel Flexibilität abverlangt, denn in vielen Fällen wird die Arbeit nicht über den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit an einem einzigen Ort erbracht. Gerade bei pflegerischen Tätigkeiten muss mit häufigen Wechseln der Einsatzorte gerechnet werden. Heute arbeitet man vielleicht in einem Pflegeheim und ein paar Tage später auf einer Intensivstation. Die jeweiligen Einsatzorte werden häufig erst kurz vorher bekannt gegeben. Die Leiharbeit ist für viele Firmen unverzichtbar geworden.



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Die Geschäftswelt im Jahre 2019 Auf diesem Blog möchte ich alles rund um die Geschäftswelt in der heutigen Zeit berichten. Ein Thema, welches mich schon mein ganzes Leben fasziniert und in seinen Bann gezogen hat. Jetzt wurde es an der Zeit eine eigene Internetseite ins Netz zu stellen, auf der ich Ihnen mein gesammeltes Wissen präsentieren kann. Freuen Sie sich auf einzigartige Artikel und Hintergrundinformationen. Hier soll es Spaß machen, sich mit der Geschäftswelt auseinander zu setzen, denn diese Welt ist spannend und lehrreich zugleich. Ich werde mich ebenso bemühen, Ihnen die Zusammenhänge zwischen Wirtschaft und Politik zu erläutern, denn diese können sehr verworren sein.

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